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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wird, gelten folgende AGB.

Haftungsbestimmungen:

Grundsätzlich haftet die Firma Mietwagen Mayrhofer Herwig nach den gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich für Schäden, welche direkt mit der Firma in Zusammenhang stehen.

Für verpasste Abfahrtszeiten übernimmt Mietwagen Mayrhofer Herwig keine Haftung. Die Firma lehnt auch dadurch entstehende Folge- und Mehrkosten kategorisch ab. Bei verpassten Abfahrtszeiten wird der volle Fahrpreis verrechnet beziehungsweise nicht rückerstattet. Ebenfalls wird für wetterbedingte Verspätungen, Staus, Straßenbau, Straßensperrungen und unverschuldete Geschehnisse von Dritten keine Haftung übernommen.
Für Gepäckstücke, deren Inhalt, für Tiere und Artikel jeglicher Art, elektronische Geräte und für diverse Waren und Güter haftet die Firma nicht.


Buchungsbestimmungen:

Transferfahrten können über Internet, telefonisch oder per Fax gebucht werden. Reservierungen haben im Normalfall schriftlich (E-Mail, Fax) zu erfolgen und gelten erst nach schriftlicher Bestätigung durch Mietwagen Mayrhofer Herwig als fest gebucht! Alle von uns genannten Preise sind in Euro und sofern nicht anders ausdrücklich vermerkt ist, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen.

Treten unvorhergesehene Ereignisse wie Verkehrsstauungen, wetterbedingte Verspätungen oder ein Unfall usw. ein, muss evt. die betreffende Fahrt abgebrochen oder annulliert werden. Es wird durch Mietwagen Mayrhofer Herwig versucht, ein Ersatzfahrzeug zu stellen. Wartezeiten müssen in solchem Fall in Kauf genommen werden. Als Fahrpreis wird der vereinbarte Preis verrechnet!

Zahlungsbedingungen:

Sind keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen, ist das Entgelt für die durchgeführte Dienstleistung unmittelbar danach dem Lenker zu bezahlen. Skontoabzüge oder sonstige Abzüge werden nur im Rahmen und aufgrund schriftlicher Vereinbarungen anerkannt.

 

Rücktritt:

 

Bei Rücktritt vom Vertrag bis 7 Tage vor dem bestellten Termin durch den Auftraggeber hat dieser die bereits entstandenen Kosten zu ersetzen.

Ab dem 7. Tag wird eine Stornogebühr von 50 % des vereinbarten Entgeltes fällig.

Bei „No Shows“ wird der gesamte vereinbarte Betrag eingehoben.

 

Hunde:

 

Hunde dürfen nur nach Rücksprache mitgenommen werden. Fahrgäste sind eigenständig für eine geeignete Unterbringung verantwortlich.

 

Gerichtsstand: Innsbruck

 

 

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